Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen im Bandhaus Hamburg
Bandhaus Hamburg GmbH
Luruper Chaussee 125
22761 Hamburg
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Bandhaus Hamburg GmbH.
1.2. Vertragspartner ist der jeweilige Veranstalter (nachfolgend „Veranstalter“).
1.3. Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich von der Bandhaus Hamburg GmbH bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots der Bandhaus Hamburg GmbH (per E-Mail ausreichend) zustande.
2.2. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Mit Annahme des Angebots wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
3.2. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Ausschlaggebend ist der Geldeingang auf dem Konto der Bandhaus Hamburg GmbH.
3.3. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist der gesamte Betrag sofort fällig.
3.4. Zusätzliche und im Vorhinein nicht vereinbarte Leistung (z. B. Technik, Personal, Getränke, Verlängerungen oder Zusatzleistungen) werden nach der Veranstaltung gesondert abgerechnet.
3.5. Die Bandhaus Hamburg GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veranstaltung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Stornierung durch den Veranstalter
Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.
Im Falle einer Stornierung werden folgende Ausfallkosten berechnet:
Zeitpunkt der Stornierung
Stornokosten
bis 30 Tage vor Veranstaltung — 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Veranstaltung — 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
ab 7 Tage vor Veranstaltung — 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
4.1. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet.
4.2. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Teilnehmerzahl
5.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, die verbindliche Teilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
5.2. Diese Zahl bildet die Grundlage für die Abrechnung.
5.3. Eine spätere Reduzierung der Teilnehmerzahl wird nicht berücksichtigt.
5.4. Eine Überschreitung der gemeldeten Teilnehmerzahl kann aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
5.5. Mehrteilnehmer werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
5.6. Die Feststellung der tatsächlichen Teilnehmerzahl kann durch Kontrollsysteme (z. B. Bändchen-, Zähl- oder Ticketsysteme) erfolgen.
6. Veranstaltungsdurchführung
6.1. Der Veranstalter ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich.
6.2. Der Veranstalter verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere:
Versammlungsstättenverordnung
Jugendschutzgesetz
Lärmschutzbestimmungen
Brandschutzbestimmungen
6.3. Die maximal zulässige Personenzahl darf nicht überschritten werden.
6.4. Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden.
7. Technik, Ausstattung und Aufbauten
7.1. Die Nutzung von Technik und Ausstattung der Bandhaus Hamburg GmbH erfolgt ausschließlich gemäß den vereinbarten Leistungen.
7.2. Technische Anlagen dürfen nur durch autorisiertes Personal oder nach vorheriger Einweisung benutzt werden.
7.3. Eigene Technik des Veranstalters darf nur nach vorheriger Abstimmung eingebracht werden.
7.4. Der Veranstalter haftet für Schäden an Technik, Einrichtung oder Gebäude, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.
8. Getränke, Catering und Fremdleistungen
8.1. Der Verkauf von Getränken erfolgt grundsätzlich über die Bar der Bandhaus Hamburg GmbH.
8.2. Fremdcatering oder eigene Getränke dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung eingebracht werden.
8.3. Bei genehmigtem Fremdcatering trägt der Veranstalter die Verantwortung für Hygiene- und lebensmittelrechtliche Vorschriften.
9. GEMA und sonstige Abgaben
9.1. Der Veranstalter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie für die Zahlung anfallender Gebühren.
9.2. Wenn schriftlich vereinbart, kann die Anmeldung der GEMA über die Bandhaus Hamburg GmbH erfolgen.
9.3. Gleiches gilt für sonstige urheber- oder leistungsschutzrechtliche Abgaben.
10. Veranstaltungsdauer und Verlängerung
10.1. Die vereinbarte Veranstaltungsdauer ist Bestandteil des Vertrages.
10.2. Eine Verlängerung der Veranstaltung ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.
10.3. Jede angefangene Stunde über die vereinbarte Veranstaltungszeit hinaus wird gemäß aktueller Preisliste berechnet.
11. Hausrecht
11.1. Die Bandhaus Hamburg GmbH übt das Hausrecht aus.
11.2. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
11.3. Die Bandhaus Hamburg GmbH ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder der Veranstaltung zu verweisen, wenn:
Sicherheitsrisiken bestehen
gesetzliche Vorschriften verletzt werden
der ordnungsgemäße Ablauf gefährdet ist
11.4. In schwerwiegenden Fällen kann die Veranstaltung abgebrochen werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
12. Haftung
12.1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragten oder Gäste verursacht werden.
12.2. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die Bandhaus Hamburg GmbH keine Haftung.
12.3. Die Haftung der Bandhaus Hamburg GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
12.4. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Bandhaus Hamburg GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13. Höhere Gewalt
13.1. Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien), entfällt die Leistungspflicht beider Parteien.
13.2. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
13.3. Beide Parteien bemühen sich um eine Terminverlegung.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Erfüllungsort ist Hamburg.
14.2. Gerichtsstand ist Hamburg.
14.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.